z.B.
• Hilfe beim Erhalt der eigenen Wohnung
• Förderung der persönlichen Fähigkeiten
• Hilfe zur Selbsthilfe und Unterstützung im Alltag
• Begleitung zu Ärzten und Ämtern
• Unterstützung beim Erhalt und Aufbau sozialer Kontakte
• Motivation zu zufriedenstellender Tagesstruktur und Freizeitgestaltung z.B. Gruppenangebote
• Krisenintervention
Die Kosten des ambulant betreuten Wohnens werden in der Regel vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen.
Dieser nimmt Ihren Teilhabe-Antrag entgegen, bei dessen Erstellung wir Sie gerne unterstützen.
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